Freiwilliger Anspruch
BHV-media ist ein Kleinstunternehmen und bietet über diese Webseite keine Online-Shops oder unmittelbar online abschließbaren Verbraucherverträge an. Nach derzeitiger Einschätzung fällt diese reine Informations- und Kontaktwebseite daher nicht unter die verpflichtenden Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind zudem nach § 3 Absatz 3 BFSG grundsätzlich ausgenommen.
Unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung wird die Webseite freiwillig möglichst barrierearm gestaltet. Dazu gehören eine semantische Struktur, Tastaturbedienbarkeit, sichtbare Fokusmarkierungen, ausreichende Kontraste, responsive Darstellung, verständliche Texte und Alternativtexte für inhaltlich relevante Bilder.
Stand der Umsetzung
Eine vollständige formale Prüfung nach WCAG beziehungsweise EN 301 549 ist noch nicht abgeschlossen. Einzelne ältere Referenzgrafiken können Text enthalten, der nicht vollständig maschinenlesbar wiedergegeben werden kann.
Feedback und Kontakt
Hinweise zu Barrieren oder Verbesserungsvorschläge senden Sie bitte an info@bhv-media.de oder melden sich unter 0471 / 30 49 814. Ich prüfe Ihren Hinweis und suche nach einer praktikablen Lösung.
Zuständigkeit nach dem BFSG
Für private Wirtschaftsakteure ist – soweit das BFSG im Einzelfall anwendbar ist – nicht die für öffentliche Stellen zuständige bremische Überwachungsstelle maßgeblich. Zuständig für die Marktüberwachung nach dem BFSG ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen.
Stand: 20. Juli 2026. Diese Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung und ist bei Änderungen des Angebots erneut zu prüfen.