Stand: 20. Juli 2026
Diese Fassung ist eine ausführliche redaktionelle Vertragsgrundlage für Webdesign und digitale Dienstleistungen.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der ONLINEagentur BHV-media.de, Thomas Lindenau, Stresemannstraße 46, 27570 Bremerhaven (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern.
1.2 Sie gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, Selbstständigen, Freiberuflern, juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, rechtsfähigen Personengesellschaften, rechtsfähigen und nicht rechtsfähigen Vereinen, Verbänden, Stiftungen, gemeinnützigen Organisationen, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie sonstigen Organisationen, die nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handeln.
1.3 Die Agentur schließt auf Grundlage dieser AGB keine Verträge mit Verbrauchern. Soll ausnahmsweise ein Verbrauchervertrag geschlossen werden, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung und gegebenenfalls einer Widerrufsbelehrung.
1.4 Individuelle Vereinbarungen, das konkrete Angebot, die Leistungsbeschreibung und die Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.
1.5 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragsunterlagen und Vertragsschluss
2.1 Vertragsgrundlage sind in dieser Reihenfolge: individuelle Vereinbarungen, Auftragsbestätigung, Angebot und Leistungsbeschreibung, gegebenenfalls Projektplan oder Pflichtenheft, diese AGB sowie gesonderte Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung, Wartung oder Pflege.
2.2 Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ohne abweichende Angabe können sie innerhalb von 30 Kalendertagen angenommen werden.
2.3 Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung oder Bestätigung des Angebots, elektronische Auftragsbestätigung, ausdrückliche Annahme per E-Mail oder durch Beginn der Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers zustande.
2.4 Rechtlich oder wirtschaftlich wesentliche Erklärungen, insbesondere Beauftragungen, Änderungen, Freigaben, Abnahmen und Kündigungen, sollen mindestens in Textform erfolgen. E-Mail genügt.
2.5 Der Auftraggeber benennt mindestens eine Person, die verbindliche Informationen, Entscheidungen und Freigaben erteilen darf. Deren Erklärungen darf die Agentur als verbindlich behandeln, bis eine Änderung in Textform mitgeteilt wird.
3. Gegenstand und Umfang der Leistungen
3.1 Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich vorrangig aus dem individuellen Angebot und der Leistungsbeschreibung.
3.2 Mögliche Leistungen sind insbesondere Konzeption, Webdesign, responsive Umsetzung, Entwicklung und Einrichtung moderner CMS-Lösungen, individuelle Funktionen, Überarbeitung bestehender Webseiten, SEO, lokale Sichtbarkeit, Optimierung für KI-Antwortsysteme, Texte, Bilder, Social-Media-Inhalte, Newsletter, Pflege, Wartung, Schulung sowie technische Einbindung von Rechtstexten und Consent-Systemen.
3.3 Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet. Dies gilt insbesondere für Webhosting, dauerhafte Wartung, laufende Backups, Rechts- oder Steuerberatung, Markenrecherchen, vollständige Barrierefreiheitsprüfungen, dauerhafte Rankingüberwachung, Onlineshops und Support ohne Betreuungsvertrag.
3.4 Soweit keine konkreten Vorgaben vereinbart sind, besteht innerhalb des Projektziels eine angemessene Gestaltungsfreiheit.
3.5 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind ein grundlegender Designvorschlag und zwei angemessene, zusammenhängend übermittelte Korrekturrunden enthalten.
3.6 Grundlegende Änderungen eines bereits abgestimmten Konzepts, der Navigation, Zielgruppe, Gestaltung oder technischen Grundlage gelten als Zusatzleistung.
4. Technische Umsetzung
4.1 Die technische Grundlage ergibt sich aus dem Angebot. Eingesetzt werden können individuell entwickelte CMS-Funktionen, Open-Source-Software, Standardsoftware, Frameworks, Bibliotheken, lizenzierte Komponenten und wiederverwendbare Agenturmodule.
4.2 Die Agentur darf technisch gleichwertige oder bessere Lösungen einsetzen, wenn der vereinbarte Funktionsumfang nicht wesentlich beeinträchtigt wird, keine unzumutbaren Nachteile entstehen und keine zusätzlichen laufenden Kosten ohne Zustimmung ausgelöst werden.
4.3 Die Webseite wird, soweit nicht anders vereinbart, für die bei Abnahme aktuellen Hauptversionen verbreiteter Browser und übliche Desktop-, Tablet- und Mobilgeräte optimiert. Eine identische Darstellung auf sämtlichen Systemen ist nicht geschuldet.
4.4 Die Unterstützung veralteter Browser, Betriebssysteme oder Endgeräte ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet.
4.5 Die Agentur darf eine nicht öffentliche oder für Suchmaschinen gesperrte Testumgebung nutzen. Diese ist nicht für den dauerhaften Produktivbetrieb bestimmt.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle benötigten Informationen, Inhalte, Zugänge und Freigaben bereit.
5.2 Inhalte sind in geeigneter Qualität und üblichen Formaten zu liefern. Zusatzaufwand für Digitalisierung, Konvertierung, Freistellung, umfangreiche Bearbeitung, Korrektur oder Nachrecherche kann gesondert berechnet werden.
5.3 Termine setzen vollständige und rechtzeitige Mitwirkung voraus. Verzögerungen des Auftraggebers verlängern Termine mindestens um die Verzögerungsdauer und eine angemessene Neuplanungszeit.
5.4 Der Auftraggeber prüft vor Freigabe insbesondere Namen, Anschriften, Kontaktdaten, Preise, Öffnungszeiten, Termine, Leistungsangaben, rechtliche Daten, Links und Schreibweisen.
5.5 Der Auftraggeber versichert, über erforderliche Rechte an bereitgestellten Inhalten zu verfügen.
5.6 Der Auftraggeber stellt die Agentur von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten oder verbindlichen Weisungen beruhen und die Agentur die Rechtsverletzung nicht selbst zu vertreten hat.
6. Termine und Projektablauf
6.1 Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet wurden.
6.2 Verbindliche Termine setzen insbesondere rechtzeitige Mitwirkung, Freigaben, Zugänge, Verfügbarkeit notwendiger Drittanbieter, geeigneten Webspace und vereinbarte Abschlagszahlungen voraus.
6.3 Änderungs- oder Zusatzwünsche können zu Terminverschiebungen führen.
6.4 Bleiben notwendige Informationen, Freigaben oder Zahlungen trotz Erinnerung länger als 14 Kalendertage aus, darf die Agentur das Projekt pausieren und nach verfügbarer Kapazität neu einplanen.
6.5 Bei einem vom Auftraggeber verursachten Stillstand von mehr als 60 Kalendertagen darf die Agentur erbrachte Leistungen und Fremdkosten abrechnen, das Projekt archivieren und für die Wiederaufnahme einen neuen Rahmen vereinbaren.
7. Änderungen und Zusatzleistungen
7.1 Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen mindestens der Textform.
7.2 Zusatzleistungen werden nach ergänzendem Angebot, Pauschalpreis oder vereinbartem Stunden- beziehungsweise Tagessatz berechnet.
7.3 Soweit erkennbar, weist die Agentur vor Ausführung auf entstehenden Zusatzaufwand hin.
7.4 Zur Abwehr eines Ausfalls, Sicherheitsvorfalls, Datenverlusts oder einer erheblichen Störung darf die Agentur notwendige Sofortmaßnahmen ausführen, wenn eine vorherige Abstimmung nicht rechtzeitig möglich ist. Der Auftraggeber wird anschließend informiert.
8. Webspace, Domain und E-Mail
8.1 Die Agentur bietet kein eigenes Webhosting an, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
8.2 Der Auftraggeber stellt einen technisch geeigneten Webspace einschließlich erforderlicher PHP- und Datenbankversion, SSL, Speicher, Schreibrechten und E-Mail-Versand bereit.
8.3 Für Beschränkungen, Störungen oder Änderungen des Providers haftet die Agentur nur, soweit sie diese zu vertreten hat.
8.4 Erforderliche Zugangsdaten sind rechtzeitig bereitzustellen. Nach Projektabschluss sind nicht benötigte Agenturzugänge zu entfernen oder Passwörter zu ändern.
8.5 Der Auftraggeber ist für Auswahl, Registrierung und rechtliche Zulässigkeit von Domainnamen verantwortlich, soweit keine gesonderte Prüfung vereinbart wurde.
9. Drittanbieter, Lizenzen und externe Dienste
9.1 Zur Umsetzung können Dienste Dritter erforderlich sein, etwa Schriften, Karten, Analyse-, Consent- und Newsletterdienste, Bilddatenbanken, APIs, Plugins oder Suchmaschinenkonten.
9.2 Kostenpflichtige Drittanbieterleistungen werden möglichst im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers eingerichtet. Der Auftraggeber wird Kontoinhaber und Vertragspartner.
9.3 Für Drittanbieter gelten deren Vertrags-, Nutzungs-, Lizenz- und Datenschutzbedingungen, sofern der Auftraggeber vor Nutzung darauf hingewiesen wurde oder diese selbst akzeptiert.
9.4 Laufende Drittanbieterkosten sind nicht in der Agenturvergütung enthalten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
9.5 Für Preis-, Funktions- oder Lizenzänderungen, Ausfälle oder Einstellungen externer Dienste haftet die Agentur nur bei eigenem Verschulden. Notwendige Anpassungen können Zusatzleistungen sein.
9.6 Für Open-Source-Komponenten gelten die jeweiligen Lizenzen.
10. Rechtstexte, Datenschutz und Consent-Management
10.1 Die Agentur erbringt keine Rechtsberatung und keine individuelle rechtliche Prüfung des Geschäftsmodells, der Inhalte oder der gesamten Webseite.
10.2 Die Agentur kann bereitgestellte Rechtstexte technisch einbinden und bei Nutzung eines Rechtstextdienstes technisch unterstützen. Inhaltliche Prüfung und Freigabe obliegen dem Auftraggeber oder seiner Rechtsberatung.
10.3 Rechtstexte bilden den bei Erstellung bekannten Stand ab. Änderungen an Formularen, Tracking, Plugins, Medien, Drittanbietern oder Geschäftsmodellen können Aktualisierungen erfordern.
10.4 Bei Consent-Management schuldet die Agentur die vereinbarte technische Einrichtung; dauerhafte rechtliche Überwachung nur bei gesonderter Vereinbarung.
10.5 Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
11. Barrierefreiheit
11.1 Eine Umsetzung oder Prüfung nach BFSG, BITV, WCAG, EN 301 549 oder anderen Standards ist nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart.
11.2 Barrierefreiheit hängt auch von Inhalten ab. Nach Übergabe ist der Auftraggeber insbesondere für verständliche Texte, Überschriften, Alternativtexte, Linktexte, Untertitel und barrierearme Dokumente verantwortlich.
11.3 Automatisierte Tests erkennen nicht alle Barrieren und ersetzen keine vollständige manuelle oder rechtliche Prüfung.
11.4 Nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber, Dritte oder externe Dienste können Barrierefreiheit beeinträchtigen.
12. SEO, GEO und KI-Suche
12.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot und kann technische Grundlagen, Metadaten, Überschriften, interne Links, strukturierte Daten, Sitemap, robots.txt, lokale Inhalte und Optimierung für KI-Antwortsysteme umfassen.
12.2 Die Agentur schuldet keine bestimmte Position, Reichweite, Besucherzahl, Indexaufnahme, Kartendarstellung, Nennung in KI-Systemen, Umsatzsteigerung oder Anzahl von Anfragen.
12.3 Suchmaschinen, Kartenanbieter, soziale Netzwerke und KI-Systeme entscheiden eigenständig über Indexierung, Darstellung, Gewichtung, Reichweite und Quellenangaben.
12.4 Dauerhafte Anpassungen an Algorithmusänderungen sind nur im Rahmen eines Betreuungsvertrags geschuldet.
12.5 Konten bei Such-, Karten- oder Analysediensten sollen grundsätzlich dem Auftraggeber gehören; die Agentur kann Verwaltungszugriff erhalten.
13. KI-unterstützte Leistungen
13.1 Die Agentur darf KI-gestützte Werkzeuge einsetzen, sofern dies dem Projektziel entspricht, keine entgegenstehende Vereinbarung besteht und rechtliche Anforderungen beachtet werden.
13.2 KI kann insbesondere für Ideen, Entwürfe, Texte, Bilder, Strukturierung, SEO, Übersetzungsentwürfe und technische Unterstützung eingesetzt werden.
13.3 KI-unterstützte Inhalte sind vom Auftraggeber vor Veröffentlichung auf sachliche und fachliche Richtigkeit, Schreibweisen, Rechte Dritter, persönliche Angaben und rechtliche Relevanz zu prüfen.
13.4 Es wird nicht zugesichert, dass ähnliche Ergebnisse nicht Dritten zur Verfügung stehen oder umfassende ausschließliche Schutzrechte entstehen.
13.5 Vertrauliche oder personenbezogene Daten dürfen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und rechtlicher Zulässigkeit in externe KI-Systeme eingegeben werden.
14. Vergütung und Fremdkosten
14.1 Die Vergütung ergibt sich aus Angebot oder Auftragsbestätigung.
14.2 Soweit gesetzlich geschuldet, verstehen sich Preise zuzüglich Umsatzsteuer.
14.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist, können bei größeren Projekten 30 Prozent bei Auftrag, 40 Prozent nach Konzeptfreigabe und 30 Prozent nach Abnahme beziehungsweise Bereitstellung zur Abnahme verlangt werden.
14.4 Zusatzleistungen werden nach vereinbartem Stunden- oder Tagessatz berechnet.
14.5 Fremdkosten für Lizenzen, Medien, Plugins, APIs, Rechtstext-, Consent-, Domain- oder Providerleistungen trägt der Auftraggeber, sofern sie nicht ausdrücklich enthalten sind.
14.6 Reise- und Nebenkosten werden nur bei Vereinbarung oder erforderlicher Reise auf Wunsch des Auftraggebers berechnet.
15. Künstlersozialabgabe
15.1 Der Auftraggeber prüft eigenverantwortlich, ob und in welchem Umfang Künstlersozialabgabe zu entrichten ist.
15.2 Eine etwaige Künstlersozialabgabe ist nicht Bestandteil der Agenturvergütung und vom Auftraggeber zusätzlich an die zuständige Stelle abzuführen.
15.3 Die Agentur übernimmt hierzu keine steuer- oder sozialversicherungsrechtliche Beratung.
16. Abnahme
16.1 Nach Fertigstellung stellt die Agentur die Leistung zur Prüfung und Abnahme bereit.
16.2 Der Auftraggeber prüft innerhalb von zehn Werktagen, sofern keine andere Frist vereinbart ist.
16.3 Die Abnahme kann durch Erklärung in Textform, Freigabe zum Livegang, produktive Nutzung, Veröffentlichung auf der Hauptdomain oder vorbehaltlose Nutzung des wesentlichen Funktionsumfangs erfolgen.
16.4 Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
16.5 Bei Verweigerung teilt der Auftraggeber mindestens einen konkreten Mangel in Textform mit.
16.6 Die Leistung gilt als abgenommen, wenn nach Fertigstellung eine angemessene Frist gesetzt wurde und der Auftraggeber nicht abnimmt oder unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert.
16.7 Für abgrenzbare Projektabschnitte können Teilabnahmen vereinbart werden.
17. Mängel und Nacherfüllung
17.1 Maßgeblich sind Angebot, Leistungsbeschreibung, freigegebene Konzepte und ausdrücklich vereinbarte Funktionen.
17.2 Nachträgliche subjektive Gestaltungswünsche oder neue Funktionen begründen keinen Mangel.
17.3 Mängel sind möglichst konkret zu beschreiben. Offensichtliche Mängel sollen innerhalb der Abnahmefrist angezeigt werden; Rechte wegen nicht erkennbarer Mängel bleiben unberührt.
17.4 Bei berechtigten Mängeln erhält die Agentur zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist.
17.5 Kein Mangel liegt insbesondere bei Störungen durch ungeeigneten Webspace, Provider, Drittanbieter, Browser- oder API-Änderungen, Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter, Schadsoftware außerhalb des Verantwortungsbereichs oder unterlassene Updates nach Projektabschluss vor.
17.6 Nach erfolgloser Nacherfüllung gelten die gesetzlichen Rechte.
17.7 Rechte wegen arglistig verschwiegener Mängel oder ausdrücklich übernommener Garantien bleiben unberührt.
18. Wartung, Pflege und Weiterentwicklung
18.1 Die Erstellung umfasst keine dauerhafte Wartung, Pflege oder Aktualisierung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
18.2 Sicherheitsupdates, CMS- und PHP-Anpassungen, Backups, Inhaltsänderungen, Formularüberwachung und Support bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
18.3 Technische Änderungen nach Abnahme können Anpassungen erfordern, die ohne Wartungsvertrag nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags sind.
18.4 Absolute Sicherheit vor Angriffen oder Sicherheitslücken kann nicht zugesichert werden. Geschuldet sind die vereinbarten und zum Leistungszeitpunkt angemessenen Maßnahmen.
19. Datensicherung
19.1 Vor Arbeiten an bestehenden Systemen ist der Auftraggeber für eine vollständige und funktionsfähige Sicherung verantwortlich, sofern die Sicherung nicht beauftragt wurde.
19.2 Vor Livegang kann die Agentur eine Sicherung des erstellten Stands anfertigen, soweit vereinbart oder technisch vorgesehen.
19.3 Regelmäßige Backups nach Projektabschluss sind nur im Rahmen eines Betreuungsvertrags geschuldet.
19.4 Eine Prüfung der Wiederherstellbarkeit ist nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart.
20. Nutzungsrechte
20.1 Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Zahlung der jeweiligen Vergütung eingeräumt.
20.2 An individuell erstellten, geschützten Layouts, Grafiken, Texten, Bildern und Programmteilen erhält der Auftraggeber die für den Vertragszweck erforderlichen, grundsätzlich zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte für Betrieb, Pflege und Weiterentwicklung des vereinbarten Internetauftritts.
20.3 Ausschließliche Nutzungsrechte werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung eingeräumt.
20.4 An Agenturmodulen, Bibliotheken, Frameworks, Vorlagen, CMS-Grundfunktionen und wiederverwendbaren Teilen erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht. Die Agentur darf diese weiterverwenden.
20.5 Für Drittanbieterkomponenten gelten deren Lizenzen.
20.6 Der Auftraggeber darf die Webseite selbst oder durch Dritte pflegen und weiterentwickeln, soweit keine Rechte oder Lizenzen entgegenstehen. Für spätere Änderungen übernimmt die Agentur keine Verantwortung.
20.7 Nicht ausgewählte Entwürfe und Varianten verbleiben bei der Agentur und dürfen ohne Vereinbarung nicht genutzt werden.
21. Herausgabe und Übergabe
21.1 Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die vereinbarten Zugänge, Dateien, Dokumentationen, Konten und Administrationsrechte.
21.2 Offene Grafik-, Layout-, Entwurfs- oder Entwicklungsdateien sind nur herauszugeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
21.3 Nach Übergabe ist der Auftraggeber für sichere Aufbewahrung und Änderung der Zugangsdaten verantwortlich.
21.4 Ohne gesonderte Vereinbarung besteht keine Pflicht zur dauerhaften Archivierung. Projektunterlagen dürfen nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungs- und Nachweisfristen gelöscht werden.
22. Referenznutzung und Eigenwerbung
22.1 Die Agentur darf die öffentlich zugängliche, fertiggestellte Arbeit nach Livegang als Referenz verwenden, insbesondere Name, Logo, Projektbeschreibung, Screenshots, Link und Leistungsbeschreibung.
22.2 Vertrauliche oder noch nicht veröffentlichte Projekte werden nicht ohne Zustimmung veröffentlicht.
22.3 Der Auftraggeber kann aus wichtigem Grund einer weiteren Referenznutzung widersprechen.
22.4 Kundenstimmen oder persönliche Zitate werden nur mit gesonderter Zustimmung veröffentlicht.
22.5 Ein Agenturhinweis im Footer wird nur angebracht, wenn dies im Angebot oder individuell vereinbart ist.
23. Vertraulichkeit und Datenschutz
23.1 Beide Parteien behandeln Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten, interne Dokumente, nicht veröffentlichte Inhalte, Kalkulationen und personenbezogene Daten vertraulich.
23.2 Eine Weitergabe ist zulässig, soweit sie zur Vertragserfüllung erforderlich, gesetzlich vorgeschrieben oder gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichteten Personen erfolgt.
23.3 Die Agentur verarbeitet Kontakt-, Vertrags- und Abrechnungsdaten zur Vertragsanbahnung, Durchführung, Kommunikation, Rechnungsstellung, Erfüllung gesetzlicher Pflichten und Rechtsverteidigung.
23.4 Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungs-, Nachweis-, Gewährleistungs- oder Verjährungsfristen entgegenstehen.
23.5 Zugriffe auf Kundensysteme werden nur im Rahmen des Auftrags genutzt.
24. Haftung
24.1 Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigem Verschweigen, ausdrücklich übernommenen Garantien und zwingender gesetzlicher Haftung.
24.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet die Agentur nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
24.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
24.4 Bei Datenverlust ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer regelmäßiger Sicherung entstanden wäre, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
24.5 Für Drittanbieter haftet die Agentur nur bei eigenem Auswahl-, Integrations- oder Überwachungsverschulden.
24.6 Für vom Auftraggeber bereitgestellte oder freigegebene Inhalte haftet die Agentur nicht, soweit sie die Rechtsverletzung nicht kannte oder offensichtlich erkennen musste.
24.7 Eine Freigabe entbindet die Agentur nicht von eigener technischer oder vertraglicher Verantwortung.
24.8 Die Agentur haftet nicht für bestimmte Umsätze, Gewinne, Anfragen, Besucherzahlen, Platzierungen, Förderungen oder Mitgliedszahlen.
25. Kündigung und vorzeitige Beendigung
25.1 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
25.2 Ein wichtiger Grund für die Agentur kann insbesondere bei anhaltendem Zahlungsverzug, dauerhafter Mitwirkungsverweigerung, verlangten rechtswidrigen Inhalten oder unzumutbarer Beeinträchtigung der Zusammenarbeit vorliegen.
25.3 Bei vorzeitiger Beendigung durch den Auftraggeber werden erbrachte Leistungen, verbindlich beauftragte Fremdleistungen sowie nicht stornierbare Lizenz- und Drittkosten abgerechnet.
25.4 Nutzungsrechte an Teilleistungen gehen nur bei vollständiger Zahlung und vereinbarter Nutzung des Zwischenstands über.
25.5 Ein Anspruch auf Herausgabe unfertiger Zwischenstände besteht nur bei Vereinbarung und vollständiger Zahlung der bis dahin fälligen Vergütung.
26. Zahlung und Verzug
26.1 Rechnungen können elektronisch übermittelt werden.
26.2 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von zehn Kalendertagen ohne Abzug fällig.
26.3 Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig; ausgenommen sind unmittelbar gegenseitige Ansprüche.
26.4 Zurückbehaltungsrechte dürfen nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
26.5 Bei Verzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Bei Entgeltforderungen ohne Verbraucherbeteiligung beträgt der gesetzliche Verzugszins neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; unter gesetzlichen Voraussetzungen kann eine Verzugspauschale anfallen.
26.6 Bei trotz Mahnung offenen Beträgen darf die Agentur angekündigte weitere Leistungen bis zur Zahlung aussetzen.
27. Höhere Gewalt
27.1 Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle durch Ereignisse außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs, etwa Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, Streiks, längerfristige Netz- oder Stromausfälle, großflächige Cyberangriffe oder nicht vorhersehbare Infrastrukturausfälle.
27.2 Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich über Ereignis und voraussichtliche Auswirkungen.
27.3 Fristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Wiederanlaufzeit.
27.4 Dauert die Behinderung länger als 60 Kalendertage, können beide Parteien den betroffenen Leistungsteil kündigen; erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
28. Schlussbestimmungen
28.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
28.2 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart ist.
28.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bremerhaven, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
28.4 Beide Parteien teilen Änderungen relevanter Kontaktdaten unverzüglich mit. Gesetzliche Zugangsvoraussetzungen bleiben unberührt.
28.5 Änderungen und Ergänzungen sollen mindestens in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
28.6 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen wirksam; an ihre Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften.
Downloads und ergänzende Vertragsunterlagen
Das Vorlagenpaket enthält neben den AGB beispielhaft ausgefüllte Word-Dateien für Angebot und Leistungsbeschreibung, Projekt- und Zahlungsplan, Abnahmeprotokoll, Auftragsverarbeitung, Wartung und Pflege, Übergabe, Drittanbieter sowie Freigaben.
